Aufnahme und Qualifikation

Wer die Technikerschule erfolgreich abschließt, führt den Titel "Staatlich geprüfte Technikerin / geprüfter Techniker für Landbau".

Aufnahmebedingungen

  • Abschlussprüfung zum Landwirt, Tierwirt oder Fachkraft Agrarservice
  • nach der Abschlussprüfung mindestens 12 Monate Praxis im erlernten Beruf
  • Absolventen einer Landwirtschaftsschule können in das 2. Schuljahr eintreten
  • Bei Abschlussprüfung Note schlechter 3,5 ist die Aufnahme nur im Rahmen verfügbarer Plätze möglich.

Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag ist bis 1. April für das im September beginnende Schuljahr einzureichen. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Kapazitäten frei sind.
Sie können das Anmeldeformular herunterladen, telefonisch (08191 3358-111) oder per E-Mail (poststelle@agrarbildungszentrum-landsberg.de) anfordern.

Aufnahmeantrag Technikerschule Stand 09/2024 pdf 111 KB

Deine Qualifikationen

Deine Qualifikationen nach dem Schulabschluss:

  • EU-weit anerkannter Titel "Staatlich geprüfte Technikerin / geprüfter Techniker für Landbau" (State Certified Engineer), entspricht Stufe 6 (bachelor professional) des Deutschen Qualifikationsrahmens
  • Ausbildereignung nach Meisterprüfungsverordnung
  • Nachweis über Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
  • Mittlerer Schulabschluss nach dem ersten Schuljahr
  • Allgemeine Fachhochschulreife (bei Zusatzprüfung in Englisch) und Fachhochschulzugang

Fachhochschulreife

  • Berechtigt für ein Studium zum Bachelor
  • Fördert die Bewerbung im Dienstleistungsbereich
  • Im ersten Schuljahr bieten wir einen freiwilligen Förderunterricht in Englisch an, um Wissen aufzufrischen
  • Im zweiten Schuljahr bieten wir als Wahlfach eine Vertiefung in Englisch an
  • Freiwilliger Unterricht in Mathematik für Schüler, die später studieren wollen

Deine Berufschancen

Dem Techniker für Landbau bietet sich ein sehr günstiger Arbeitsmarkt mit interessanten Berufen in den Bereichen:

  • Landwirtschaftliche Buchstellen
  • Staatliche Landwirtschaftsverwaltung
  • Verkaufs- und Beratungstätigkeit in allen landw. Bereichen
  • Landeskuratorien, Erzeuger- und Maschinenringe, Erzeugergemeinschaften
  • Tätigkeit in vor- und nachgelagerten Bereichen, Verbände
  • Versuchswesen
  • Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs

Kosten und Ausbildungsförderung

Es fallen keine Schulgebühren an. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Unterlagen und Exkursionen müssen selbst getragen werden. Eine Förderung nach BAföG oder AFBG ist möglich.
Die Antragstellung erfolgt beim heimatlichen Amt für Ausbildungsförderung.
Jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Techniker für Landbau erhält den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000 Euro.